Glossar · Winterdienst

Verkehrssicherungspflicht

Was ist die Verkehrssicherungspflicht?

Die Verkehrssicherungspflicht besagt, dass derjenige, der eine Fläche für andere zugänglich macht oder eine Gefahrenquelle schafft, für deren Sicherheit sorgen muss. Sie gilt ganzjährig und betrifft im Sommer etwa lose Gehwegplatten, herabhängende Äste oder ungesicherte Baustellen.

Im Winter wird daraus die Räum- und Streupflicht auf Gehwegen, Zuwegen, Parkplätzen und Zufahrten. Umfang, Flächen und Zeiten regelt die kommunale Satzung, die die Pflicht üblicherweise auf die Anlieger überträgt, also auf Eigentümer und Verwalter.

Wer die Pflicht vertraglich übernimmt, etwa als Hausmeisterdienst oder Winterdienstunternehmen, übernimmt auch die Verantwortung für ihre ordnungsgemäße Erfüllung. Im Schadensfall zählt, was sich belegen lässt, weshalb ein digitales Streubuch mehr ist als Bürokratie.

Was im Einzelfall gilt, entscheiden die örtliche Satzung und der konkrete Vertrag. Dieser Eintrag ordnet den Begriff ein und ersetzt keine Rechtsberatung.