Glossar · Winterdienst

Streusalzverbot

Was ist ein Streusalzverbot?

Ein Streusalzverbot untersagt den Einsatz auftauender Streumittel auf bestimmten Flächen, in der Regel auf Gehwegen. Es steht in der Satzung der jeweiligen Kommune und gilt deshalb örtlich, nicht bundesweit einheitlich. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.

Auf den Wortlaut kommt es an. Solche Satzungen sprechen von auftauenden Mitteln und meinen damit feste und flüssige gleichermaßen. Sole ist chemisch eine Salzlösung und fällt unter dasselbe Verbot. Die verbreitete Annahme, mit Sole lasse sich ein Salzverbot legal umgehen, ist falsch.

Erlaubt bleiben abstumpfende Mittel wie Splitt, Sand oder Blähton. Sie tauen nichts ab, machen die Fläche aber griffig, und sie sind auf Gehwegen in vielen Kommunen ausdrücklich vorgeschrieben.

Für Winterdienstbetriebe bedeutet das in der Praxis, dass ein Auftrag oft beide Lagen enthält: Gehwege, auf denen abgestumpft werden muss, und Parkplätze oder Zufahrten, auf denen Salz oder Sole zulässig ist. Ein Fahrzeug, das beides ausbringt, erspart die zweite Runde. Maßgeblich ist im Einzelfall immer die örtliche Satzung.