Was ist eine Schwarzräumung?
Von Schwarzräumung spricht man, wenn eine Fläche so bearbeitet wird, dass am Ende der blanke Belag frei liegt, ohne Schnee- oder Eisrest. Der Name kommt vom dunklen Asphalt, der danach sichtbar ist. Das Gegenstück ist die abgestumpfte Fläche, auf der Eis liegen bleibt und nur die Griffigkeit hergestellt wird.
Erreicht wird eine Schwarzräumung durch mechanisches Räumen mit dem Schneeschild und anschließendes Streuen eines Auftaumittels. Ohne Salz oder Sole bleibt eine dünne Eisschicht zurück, die kein Schild abträgt.
Wo ein Streusalzverbot gilt, lässt sich eine Schwarzräumung deshalb nicht leisten. Das ist der Punkt, an dem Anspruch und Satzung auseinanderlaufen: Auf Gehwegen ist das geforderte Ergebnis meist ein anderes als auf der Zufahrt daneben.
In Leistungsverzeichnissen und Winterdienstverträgen taucht der Begriff auf, wenn Auftraggeber ein bestimmtes Ergebnis festschreiben wollen, etwa auf Rampen, Zufahrten oder Betriebsgeländen. Für den Auftragnehmer ist wichtig, dass eine solche Zusage nur dort haltbar ist, wo auftauende Mittel eingesetzt werden dürfen.