Was ist die Räum- und Streupflicht?
Die Räum- und Streupflicht ist die Pflicht, Gehwege und Zuwege bei Schnee und Glätte begehbar zu halten. Sie ist der winterliche Teil der Verkehrssicherungspflicht. Welche Flächen betroffen sind, in welchem Umfang zu räumen ist und in welchen Zeiten, regelt die Satzung der jeweiligen Kommune.
Ursprünglich liegt die Pflicht bei der Kommune, die sie per Satzung auf die Anlieger überträgt, also auf Eigentümer und Verwalter. Diese können sie vertraglich an einen Winterdienst weitergeben. Der beauftragte Betrieb muss die übernommene Leistung dann ordnungsgemäß erbringen und im Streitfall nachweisen können.
Die Übertragung entlastet den Auftraggeber nicht vollständig. Gegenüber seinen eigenen Mietern bleibt ein Vermieter trotz Beauftragung verantwortlich, der Dienstleister gilt dort als Erfüllungsgehilfe (BGH, Urteil vom 6. August 2025, VIII ZR 250/23). Gegenüber Dritten reduziert sich seine Pflicht auf sorgfältige Auswahl und Kontrolle.
Für den ausführenden Betrieb folgt daraus vor allem eines: dokumentieren. Ein digitales Streubuch mit Uhrzeit, Ort und Foto ist der Nachweis, der im Schadensfall zählt. Maßgeblich sind im Einzelfall die kommunale Satzung und der konkrete Vertrag, dieser Eintrag ersetzt keine Rechtsberatung.