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Räum- und Streupflicht: Zeiten, Flächen, Nachweis

02. August 2026

Die Räum- und Streupflicht ist der Grund, warum es Winterdienst überhaupt als Auftrag gibt. Sie ist zugleich der Punkt, an dem es teuer wird, wenn jemand stürzt. Dieser Beitrag ordnet, wer sie trägt, worauf sie sich bezieht und was ein Betrieb im Streitfall vorlegen können muss.

Wer die Pflicht trägt

Am Anfang steht die Verkehrssicherungspflicht: Wer eine Fläche für den Verkehr eröffnet, muss sie in zumutbarem Rahmen sicher halten. Für Gehwege liegt diese Pflicht zunächst bei der Kommune. Die meisten Kommunen übertragen sie per Satzung auf die Anlieger, also auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke.

Von dort wandert sie weiter. Der Eigentümer oder Verwalter kann den Winterdienst auf einen Dienstleister übertragen, den Hausmeisterdienst, die Gebäudereinigung oder die Winterdienstfirma. Diese Übertragung schafft die Pflicht aber nicht ab, sie verteilt sie.

Die aktuelle Rechtsprechung unterscheidet zwei Ebenen (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. August 2025, VIII ZR 250/23):

  • Gegenüber den eigenen Mietern bleibt der Vermieter trotz Delegation verantwortlich. Der beauftragte Dienst gilt als Erfüllungsgehilfe.
  • Gegenüber Dritten reduziert sich die Pflicht des Eigentümers auf sorgfältige Auswahl und Kontrolle des Dienstleisters.

Für den beauftragten Betrieb heißt das in beiden Fällen dasselbe: Er muss die übernommene Leistung ordnungsgemäß erbringen und das im Streitfall nachweisen können.

Welche Flächen, in welcher Zeit

Beides steht in der kommunalen Satzung, und beides unterscheidet sich von Ort zu Ort. Was Sie dort nachlesen:

  • Welche Flächen. In der Regel der Gehweg entlang des Grundstücks, dazu die Zugänge auf dem Grundstück selbst, also Wege zum Eingang, zu Stellplätzen und zu den Abfallbehältern.
  • In welcher Breite. Satzungen nennen häufig ein Maß, in dem der Weg begehbar sein muss. Der Weg muss nicht in voller Breite frei sein, aber in der Breite, die die Satzung vorgibt.
  • Zu welchen Zeiten. Die Satzung nennt eine Uhrzeit am Morgen, ab der die Flächen frei sein müssen, und eine am Abend, mit der die Pflicht endet. An Sonn- und Feiertagen gelten oft andere Zeiten als werktags.
  • Bei anhaltendem Schneefall. Wie oft während eines laufenden Schneefalls nachgearbeitet werden muss, ist ebenfalls eine Frage der Satzung und der Umstände.

Wer Objekte in mehreren Gemeinden betreut, sollte diese vier Angaben je Kommune schriftlich haben. Sie sind die Grundlage für Routenplanung und Personaleinsatz, nicht nur für die Rechtsfrage.

Was gestreut werden darf

Auch das regelt die Satzung. Auf Gehwegen verbieten viele Kommunen auftauende Mittel und schreiben abstumpfende Mittel wie Splitt oder Sand vor, auf Parkflächen und Zufahrten ist Salz meist erlaubt. Wichtig für die Planung: Sole ist chemisch ebenfalls Salz und umgeht kein Verbot. Ausführlich steht das im Beitrag Streusalzverbot.

Der Punkt, an dem es im Streitfall entschieden wird

Stürzt jemand während der Streuzeiten bei allgemeiner Glätte, spricht der erste Anschein gegen den Winterdienst. Der Geschädigte muss dann vergleichsweise wenig vortragen, während der Betrieb belegen muss, wann und wie er geräumt und gestreut hat. Wer das nicht kann, steht schlecht da, auch wenn er tatsächlich gefahren ist.

Deshalb ist die Dokumentation kein Papierkram, sondern der eigentliche Nachweis. Ins Streubuch gehört je Einsatz:

  • wer gefahren ist,
  • wann, mit genauer Uhrzeit,
  • wo, also Route oder Fläche,
  • womit, also Streumittel und Menge,
  • und die Wetterlage zum Zeitpunkt des Einsatzes.

Entscheidend ist, dass diese Angaben zeitnah entstehen. Ein Sammeleintrag, der abends aus der Erinnerung geschrieben wird, ist im Streitfall schwächer als ein Eintrag, der beim Einsatz entstanden ist.

Rontex liefert dafür die eigene Software LENSUS: Die Fahrer erfassen jeden Einsatz per App mit Datum, Uhrzeit, GPS-Position und Foto, die Disposition plant Routen und kann sie umplanen, wenn ein Fahrer ausfällt. Das digitale Streubuch entsteht dabei nebenbei. Mehr dazu auf lensus-app.de.

Was das für die Fahrzeugwahl bedeutet

Die Pflicht endet zu einer festen Uhrzeit. Das macht den Winterdienst zu einer Frage der Geschwindigkeit, mit der ein Betrieb seine Objekte abarbeitet:

  • Fahrtzeit zwischen den Objekten. Ein straßenzugelassener PKW oder Pick-up mit Anbauschild fährt mit bis zu 80 km/h zum nächsten Objekt. Kleintraktoren und Aufsitzmäher müssen dafür transportiert werden.
  • Personal. Alle Rontex-Winterdienstfahrzeuge bleiben bei höchstens 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und sind mit dem Pkw-Führerschein der Klasse B (§ 6 FeV) fahrbar. Eine Saisonkraft mit Autoführerschein kann einspringen.
  • Passende Größe je Fläche. Für Gehwege und Wohnanlagen kompakte Fahrzeuge, für Parkplätze und Betriebsgelände Kompakt- und Allradfahrzeuge, für große Flächen Pick-ups. Die Übersicht steht unter Winterdienstfahrzeuge.

Häufige Fragen

Wer ist zur Räum- und Streupflicht verpflichtet?

Zunächst die Kommune im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Die meisten Kommunen übertragen die Pflicht für Gehwege per Satzung auf die Anlieger, also die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Diese können den Winterdienst vertraglich an einen Dienstleister übertragen.

Wird der Eigentümer die Pflicht los, wenn er einen Dienstleister beauftragt?

Nicht vollständig. Gegenüber seinen eigenen Mietern bleibt der Vermieter nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. August 2025 (VIII ZR 250/23) verantwortlich, der beauftragte Dienst gilt als Erfüllungsgehilfe. Gegenüber Dritten beschränkt sich seine Pflicht auf sorgfältige Auswahl und Kontrolle. Der beauftragte Betrieb muss die übernommene Leistung in jedem Fall ordnungsgemäß erbringen.

Zu welchen Zeiten muss geräumt werden?

Das legt die kommunale Satzung fest, die Zeiten unterscheiden sich je Gemeinde. Sie nennt eine Uhrzeit am Morgen, zu der die Flächen begehbar sein müssen, und eine am Abend, mit der die Pflicht endet. An Sonn- und Feiertagen gelten häufig abweichende Zeiten.

Was muss ich dokumentieren?

Je Einsatz: wer, wann mit genauer Uhrzeit, wo, womit und bei welcher Wetterlage. Zeitnah und lückenlos, nicht als Sammeleintrag am Abend. Stürzt jemand während der Streuzeiten bei allgemeiner Glätte, spricht der erste Anschein gegen den Winterdienst, und der Nachweis liegt beim Betrieb.

Reicht ein handschriftliches Streubuch?

Es kann reichen, wenn es zeitnah und lückenlos geführt wird. Über mehrere Fahrzeuge und viele Objekte wird das schnell unpraktisch. Eine App, die Datum, Uhrzeit, GPS-Position und Foto automatisch festhält, erzeugt den Nachweis im Einsatz statt danach.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Satzung der zuständigen Kommune und Ihr konkreter Vertrag.